Die Anforderungen bei Gebäuden unter Denkmalschutz, in Ensembleschutzgebieten oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind höher als beim sonstigen Bau, denn hier kommt es darauf an, dass der Denkmalcharakter erhalten bleibt.
„Bloß kein Denkmal, dann darf ich ja nichts mehr an meinem Haus machen“
Das höre ich häufig als eine der ersten Reaktionen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Gebäudesanierungen.
In der Praxis findet aber immer eine Interessenabwägung statt – als Eigentümer kann niemand gezwungen werden, bestimmte teure Sanierungen machen zu lassen. Es gilt auch hier das Wirtschaftsgebot, das bedeutet, dass Maßnahmen wirtschaftlich vertretbar sein müssen.
Wenn Du Dich für Sanierungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude, einem Gebäude in einem Ensembleschutzgebiet oder mit besonderes erhaltenswerter Bausubstanz entscheidest, kommt Dir der Gesetzgeber entgegen: Hier gibt es besondere Fördermöglichkeiten.

