Was ist eigentlich ein „Denkmal?“

Grundsätzlich gilt, das Denkmalschutz Landesaufgabe ist. Insofern gibt es in Deutschland erstmal je Bundesland eine eigene Definition von Denkmal. Während es viele Gemeinsamkeiten gibt, exisitieren auch landesspezifische Unterschiede.

Hessen

In Hessen wird der Denkmalschutz durch das Hessisches Denkmalschutzgesetz geregelt.

Es gibt in Hessen eine Liste von Denkmälern, das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“. Alles, was in dieser Liste enthalten ist, genießt automatisch Denkmalschutz.

Darüberhinaus gilt in Hessen die Definition nach §1 des HDSchG:

Kulturdenkmäler sind

  • bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen,
  • an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen
  • ein öffentliches Interesse besteht

Wenn alle drei Punkte zutreffend sind, dann ist eine Sache in Hessen ein Denkmal – unabhängig davon, ob sie im „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“ enthalten ist oder nicht.

Also: Es kann sein, dass Dein Gebäude unter Denkmalschutz steht, Du davon aber gar nichts weißt.

In einem solchen Fall empfiehlt es sich, Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde aufzunehmen und zu klären, ob es sich um ein Denkmal handelt. Falls Du das nicht tust und sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich um ein Denkmal handelt und Du Maßnahmen umgesetzt hast, die dem Denkmalschutz entgegenstehen, dann kann es teuer werden.

Fazit: Bevor mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen wird, Denkmalschutz-Status klären.